Finanzen und Steuern
Stand: 28.11.2024
Neues zur Grundsteuerreform
Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid –
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.
Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Gemeinde Mülsen informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für die Folgejahre waren. Sie als Steuerzahler wurden aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Bei Objekten auf fremden Grund und Boden geht ab dem 01.01.2025 die Besteuerung vom Nutzer auf den Grundstückseigentümer über. Somit entfällt für viele Nutzer von Garagen, Gartenlauben u. Ä. die Steuerpflicht ab 2025. Ein gesonderter Aufhebungsbescheid ergeht nicht. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (nach dem 1. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie der Gemeinde Mülsen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde und die Grundsteuerzahlung fällig ist.