Bürgerstiftung Mülsen geht an den Start
Unsere Bürgerstiftung Mülsen ist unter dem Dach der „Gemeinsam Gutes tun. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau“ eingerichtet – als Grundstock wurden 10.000 Euro eingebracht. Mit der feierlichen Übergabe der Stiftungsurkunde an Bürgermeister Michael Franke durch Ralf Uthe, Vorstandsmitglied der Sparkasse Zwickau, am 16. Juli 2026 wurde die Stiftung greifbar.
Mülsen ist die sechste Kommune, die sich eine Startzustiftung der Sparkasse Zwickau gesichert hat. Diese betrug im Jubiläumsjahr 2025 (180 Jahre Sparkasse Zwickau) 180 Cent pro Einwohner, jedoch maximal 5.000 Euro. Da die Gemeinde Mülsen schon 2025 die Stiftungsgründung beschlossen und mit der Sammlung des Startkapitales begonnen hatte, wurde der Sparkassen-Zuschuss auch 2026 noch gewährt. Zum Anteil der Sparkasse kamen Zustiftungen in Höhe von 5.000 Euro von acht engagierten Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen, dafür
herzlichen Dank:
- Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH Werk Zwickau
- MSB Metall- und Stahlsystembau GmbH
- Tronje Hagen
- Fahrdienst Schwalbe
- Steffen Flämig
- Steffen Hergert
- WBZ Bürotechnik GmbH
- IBP GMBH
Bei einer Informationsveranstaltung vor reichlich einem Jahr gab es erste Auskünfte, wie eine Bürgerstiftung aussehen könnte. Nun wird aus dieser Idee Wirklichkeit. Bürgermeister Franke freut sich, dass Mülsen dabei ist. Die Stiftung bietet eine nachhaltige und generationenübergreifende Basis für bürgerschaftliches Engagement.
Als Spender oder Zustifter können Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, Ihre Verbundenheit mit Mülsen zum Ausdruck bringen und gemeinsam die vielfältigen Zwecke der Bürgerstiftung unterstützen.
Was eine Bürgerstiftung ist, wie die Erträge verwendet werden oder wie Sie selbst die Stiftung unterstützen können, soll nun kurz erläutert werden.
Was ist eine Bürgerstiftung?
Die Bürgerstiftung verfolgt das Ziel, das Gemeinwohl in der Gemeinde Mülsen zu fördern. Dazu bedarf es der finanziellen Unterstützung durch engagierte Bürgerinnen und Bürger. Viele kleine Beiträge ermöglichen in der Summe eine breite finanzielle Basis für die Förderung gemeinnütziger Zwecke. Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten, nur die Überschüsse aus Erträgen und erhaltenen Spenden werden ausgeschüttet. Das Geld fließt dabei nicht in den kommunalen Haushalt ein.
Wofür werden die Stiftungserträge verwendet?
Die Ausschüttungen kommen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken, zum Beispiel aus den Bereichen Bildung, Denkmal- und Heimatpflege, Jugend- und Seniorenhilfe, Sport, Kunst und Kultur, Soziales und Umwelt- und Naturschutz zugute. Die förderbaren Stiftungszwecke sind in der Satzung aufgeführt und umfassen nahezu alle in § 52 der Abgabenordnung (AO) benannten förderbaren Zwecke.
Wie kann ich die Bürgerstiftung finanziell unterstützen?
Spenden (ab 1 Euro) werden im Folgejahr unmittelbar für die Zweckverwirklichung verwendet und ausgeschüttet. Zustiftungen (ab 5.000 Euro)
erhöhen das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen und damit die zukünftigen Fördermöglichkeiten der Bürgerstiftung. Zahlungen tätigen Sie bitte auf das benannte Treuhandkonto bei der Sparkasse Zwickau:
- DS THK Bürgerstiftung Mülsen
- IBAN DE51 8705 5000 1020 0579 27
Kann meine Unterstützung auch anonym bleiben?
Ja, im Gegensatz zur einer Direktspende besteht keine Veröffentlichungspflicht.
Kann ich der Bürgerstiftung auch Vermögen vererben?
Ja, über eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis im Testament. Für Details nutzen Sie bitte eine erbrechtliche Beratung, eine Musterformulierung zur Weitergabe an Ihren rechtlichen Berater erhalten Sie über die Sparkasse Zwickau.
Kann eingebrachtes Vermögen wieder zurückgefordert werden?
Zugewendetes Vermögen verbleibt dauerhaft in der Stiftung und kann weder von Ihnen noch von etwaigen Erben zurückgefordert werden.
Gibt es steuerliche Vorteile?
Zuwendungen können in der Einkommensteuererklärung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Beträge, die erst mit dem Tod übergehen, sind komplett von der Erbschaftsteuer befreit, bei Zuwendung durch Erben ist ein rückwirkendes Erlöschen bereits gezahlter Erbschaftsteuern möglich. Für Details nutzen Sie bitte eine steuerliche Beratung.
Welche Rechtsform liegt der Bürgerstiftung zugrunde?
Die Bürgerstiftung ist keine eigene, rechtsfähige Stiftung, sondern eine unter dem Dach der „Gemeinsam Gutes tun. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau“ errichtete, zweckgebundene Zustiftung, treuhänderisch verwaltet von der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH, Neuss.
Maßgebliche Vertragsgrundlagen für die Bürgerstiftung sind der Zustiftungsvertrag, die Satzung der Stiftung und die dazugehörigen Anlagen.
Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hinwiesen, dass die Sparkasse keine Beratung zu individuellen rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltungen erbringt. Dies ist ausschließlich den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Ansprechpartner für die Bürgerstiftung Mülsen:
Frau Jennifer Lippold
Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste
Telefon: 037601 500-63
E-Mail: Jennifer.Lippold@muelsen.de
Ansprechpartner Bürgerstiftungen bei der Sparkasse Zwickau:
Private Banking / Generationen- und Stiftungsberatung
Jörg Winefeld
Crimmitschauer Str. 2
08056 Zwickau
Telefon: 0375 323-4622
E-Mail: info.stiftung@spk-zwickau.de
Bürgermeister Herr Franke dankt allen Zustifterinnen und Zustiftern sowie Spenderinnen und Spendern herzlich:
„Ihr Engagement, Ihre Verbundenheit und Ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, machen die Bürgerstiftung zu einer starken Gemeinschaft für das Wohl unserer Gemeinde.“