Städtebauförderung
Die Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes sind eine zentrale Grundlage für Aktivitäten der Kommunen in der Stadterneuerung und im Stadtumbau. Der Schlüssel zum Erfolg der Stadterneuerung liegt in der sinnvollen Verbindung der unterschiedlichen Programme in den Fördergebieten. In der Kopplung von EU-Programmen mit Städtebau-Fördermitteln von Bund und Land entsteht ein Fördermittelmix, der praxistauglich ist, und der eine nachhaltige Stadterneuerung ermöglicht.
Grundlage für die nationalen Bund- Länderprogramme der Stadterneuerung und des Stadtumbaus ist im Freistaat Sachsen die Richtlinie über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung (RL StBauE) vom 14.08.2018.
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Die Programme in der Übersicht:
1. Städtebauliche Erneuerung (SEP)
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2. Stadtumbau (SU)