Die Gemeinde Mülsen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden.
Eine Nutzung der Internetseiten der Gemeinde Mülsen ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Übereinstimmung mit den für die Gemeinde Mülsen geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten und klären Sie über die Ihnen zustehenden Rechte auf.
Die Gemeinde Mülsen hat als verantwortliche Stelle zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es Ihnen frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
Bedenken Sie vor dem Versand personenbezogener Daten per E-Mail auch, dass Ihre Nachricht auf den außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde Mülsen verlaufenden Teilstrecken der Übertragung unverschlüsselt und damit ungeschützt transportiert werden könnte.
Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, ist die
Gemeinde Mülsen
St. Jacober Hauptstr. 128
08132 Mülsen
Tel.: 037601 500-0
E-Mail: info@muelsen.de
Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Mülsen
Die Gemeinde Mülsen hat eine behördliche Datenschutzbeauftragte bestellt, gegenüber der Sie Ihre den Datenschutz betreffenden Anliegen vorbringen können. Sie erreichen diese unter
IBP GmbH
Frau Melissa Suhr
Leipziger Str. 180
09114 Chemnitz
Telefon: 0371 2806860
E-Mail: datenschutzbeauftragter@muelsen.de
Die Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung der DSGVO und anderer im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken.
Sie ist für die Bürgerinnen und Bürger die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen. Auch die Beschäftigten der Gemeinde Mülsen können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes direkt an sie wenden.
Sie ist zur Verschwiegenheit über Personen verpflichtet, die ihr in ihrer Eigenschaft als behördliche Datenschutzbeauftragte Tatsachen anvertraut haben, sowie über die Tatsachen selbst, soweit sie nicht davon durch diese Personen befreit wird.
Protokollierung von Zugriffsdaten durch unsere Webseiten
Bei Zugriffen auf die Internetangebote der Gemeinde Mülsen werden die folgenden, durch den Internetbrowser des Nutzers meist automatisch übermittelten Daten erhoben:
Diese Daten werden zur Erkennung, Analyse und Bekämpfung technischer Probleme, missbräuchlicher Nutzung und gegen die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme gerichteten Angriffe in Protokolldateien gespeichert und ausgewertet. Die erfassten Daten werden auch zur Erstellung nicht personenbezogener Statistiken über die Nutzung der Angebote verarbeitet und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserer Behörde zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
Verschlüsselung
Zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übertragung über ungesicherte Netze, wie z. B. dem Internet, setzen wir dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren ein.
Cookies
Wie viele andere Webseiten verwenden auch wir so genannte "Cookies". Cookies sind kleine Datenmengen, die von unseren Web-Servern an den die Seite aufrufenden Internetbrowser übertragen und von diesem gespeichert werden können.
Die Gemeinde Mülsen verwendet Cookies in ihren Angeboten für die Identifikation des Nutzers bei wiederholten Seitenaufrufen im Rahmen eines Besuchs des Angebots (Sitzungs-Cookie) und für die Absicherung der Kommunikation gegen Angriffe durch Dritte.
Durch den Einsatz von Cookies können wir Ihnen nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.
Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird.
Sie können die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Fall Sie die Setzung von Cookies in Ihrem Internetbrowser deaktivieren, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen die verantwortliche Stelle unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Ihre Rechte uns gegenüber
Sie haben nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
Um diese Rechte auszuüben, wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle oder an den benannten Datenschutzbeauftragten.
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Aufsichtsbehörde ist:
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Gemeinde Mülsen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Unterliegt die Gemeinde Mülsen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Mülsen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Verordnungsgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusste Behörde verzichten wir auf eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein „Profiling“.