EMAS-Register, Eintragung eines Unternehmens bei der HWK beantragen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) nach § 33 des Umweltauditgesetzes (UAG)
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme (Umweltprüfung) und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.
- Ein zugelassener Umweltgutachter* überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.
- Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Eintrag im Register sind
- die Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
- die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
- die Veröffentlichung einer Umwelterklärung
- die erfolgte Überprüfung von Managementsystem und Umwelterklärung durch einen zugelassenen Gutachter
Verfahrensablauf
Die Eintragung in das EMAS-Register ist der abschließende Schritt zur Einführung von EMAS in Ihrer Organisation.
- dazu müssen Sie zunächst eine Umweltprüfung durchführen,
- diese stellt die Auswirkung des Unternehmens auf die Umwelt fest
- anhand dessen gibt Ihre Organisation eine Umwelterklärung ab
- von der Deuschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene, unabhängige Umweltgutachter prüfen die Umwelterklärung und die Umsetzung der EMAS-Anforderungen
- nach der Validierung beantragen Sie den Registereintrag bei der IHK/HWK
- die Kammer prüft die Unterlagen und informiert die Umweltschutzbehörde (diese hat vier Wochen Zeit sich zu äußern)
- falls es keine negative Rückmeldung der Umweltschutzbehörde gibt, erhalten Sie eine Registriernummer
- Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo zu tragen.
Hinweis: Zur Aufrechtserhaltung ist jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- die durch einen zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärte Umwelterklärung
Frist/Dauer
Der EMAS-Registereintrag ist für drei Jahre, bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre gültig.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Umweltgutachter und Gebührenordnung der zuständigen Kammern.
Rechtsgrundlage
- § 33 Umweltauditgesetz, Registrierung im EMAS-Register (UAG)
- Artikel 3 bis 7 der Verordnung Nr. 1221/2009 (EG)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 17.09.2021
Zuständige Dienststelle
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