Inklusionspreis 2022 "So geht Sächsisch inklusiv!", Bewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Der "Sächsische Inklusionspreis 2022 – So geht Sächsisch inklusiv!" würdigt herausragende Vorhaben und Initiativen, die verdeutlichen, wie im Freistaat Sachsen jedermann gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben kann. Sie können sich mit einem Inklusionsbeispiel Ihrer Einrichtung in fünf Kategorien aus den nachstehenden Bereichen um den Preis bewerben:
- Digitale Barrierefreiheit – Bereich "Angebote zur Digitalen Barrierefreiheit im Freistaat Sachsen"
- Kinder & Familie – Bereich "Zusammenleben in Familie – Angebote für Eltern und Kinder"
- Kultur – Bereich "Kultur gemeinsam gestalten"
- Tourismus – Bereich "inklusiv (er) leben"
- Wohnen – Bereich "Gemeinsam selbstbestimmt wohnen – Gemeinsam selbstbestimmt leben"
Der Inklusionspreis wird alle zwei Jahre vergeben. Der Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen lobt den Preis nunmehr zum 5. Mal aus. Die Gewinner erwartet ein Preisgeld von jeweils EUR 1.500. Das Preisgeld soll dazu dienen, die ausgezeichneten Inklusionsbeispiele zu etablieren und weiter zu entwickeln.
Die Preisvergabe ist für den 02.12.2022 im Plenarsaal des Sächsischen Landtags vorgesehen.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Inklusionspreises.
Zuständige Stelle
Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte: Organisationen, Einrichtungen und Institutionen gleich welcher Rechtsform mit Geschäftssitz im Freistaat Sachsen
- es handelt sich um ein laufendes und nicht beendetes Inklusionsbeispiel
Verfahrensablauf
Wählen Sie Kategorie, unter der Sie sich für den Inklusionspreis bewerben möchten. Die Bewerbungsformulare beziehen Sie online hier über Amt24 (Anzeige nach Ortsauswahl). Füllen Sie den Vordruck aus und stellen Sie Beschreibung mit Fotos zusammen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ein (–> "Zuständige Stelle") ein.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, deren Mitglieder durch den Beauftragten bestimmt wird.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Bewerbungsbogen (Online-Formular)
- kurze Beschreibung (maximal 2 Seiten)
- aussagefähige Fotos
Frist/Dauer
- Bewerbung: bis 31.08.2022
- Preisvergabe: 02.12.2020
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zur Bewerbung um den Sächsischen Inklusionspreis 2022 "So geht Sächsisch inklusiv!"
Freigabevermerk
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. 04.05.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.