Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe, Projektförderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie "Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe"
Die sächsischen Kommunen, Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Initiatoren der Transplantations-Aufklärung erhalten auf Antrag Zuschüsse für Vorhaben, die der Gesundheitsförderung, der Prävention und der Etablierung von Gesundheitszielen dienen. [...]
Die Förderung soll dazu beitragen, dass Menschen in Sachsen einen gesundheitsfördernden und präventiv geprägten Lebensstil umsetzen. Besonderer Wert wird im Rahmen des Förderprogrammes auf Angebote mit nachgewiesener Effektivität und Erprobung oder Einführung neuer Modelle im Zusammenhang mit Gesundheitszielen gelegt.
Was wird gefördert?
Finanziell unterstützt werden Im Rahmen dieses Förderprogramms Maßnahmen in den Bereichen
- Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitszielen (B)
- Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten (C)
- Tumor-Nachsorge (D)
- Organspende-Aufklärung (E)
- Knochenmarkspender-Datei (F)
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) zu den Personal- oder Sachausgaben
Höhe
nach Fördergegenstand (Abschnitt B bis F der Förderrichtlinie)
Hinweise:
- Vorhaben, die gleichzeitig den LEADER-Entwicklungsstrategien dienen, können vorrangig gefördert werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 21
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger
- sächsische Landkreise sowie Dresden, Leipzig und Dresden
- Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren angeschlossene Organisationen.
- Selbsthilfegruppen nach einer Transplantation und deren Verbände sowie sonstige juristische Personen, die die Aufklärung der Bevölkerung nach dem Transplantationsgesetz wahrnehmen
Verfahrensablauf
Die Landesdirektion Sachsen, Referat 22, berät zu den Voraussetzungen und dem konkreten Antragsverfahren zum jeweiligen Fördergegenstand.
- Die Antragstellung erfolgt schriftlich auf den bereitstehenden Vordrucken.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
- Im Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Details zu den Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsvordruck, bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Nachweise und Dokumente an.
Frist/Dauer
Antragsfrist
- für Einzelprojekte: keine
- bei Folgeanträgen: bis 30.11. für das folgende Jahr
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 13.10.2021
Zuständige Dienststelle
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